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Akupunktur

Liebe Patienten,

die Akupunktur kann viele Krankheiten lindern, die Kosten hierfür werden seitens der gesetzlichen Versicherung jedoch nur bei einem chronischen Schmerzsyndrom der Lendenwirbelsäule (wie z.B. bei einem Bandscheibenvorfall) oder bei chronischen Schmerzen der Knie wie bei einer Arthrose übernommen. Andere klassische Akupunkturindikationen wie Migräne, Nacken-, Schulterschmerzen, verschiedene Schmerzzustände wie Neuralgie oder zur Raucherentwöhnung müssen privat bezahlt werden. Nach der Gebührenordnung für Ärzte darf für eine Behandlung nicht weniger als 21 € in Rechnung gestellt werden. Die Berechtigung zur Abrechnung der Akupunktur durch die gesetzliche Krankenversicherung im MVZ hat der Kollege Holger Heibel in Holsterhausen.  Mehrere Kollegen bieten Akupunktur an wie Dr. Prütz, Dr. Amengor und Alfred Glowania.